Allgemeine Geschäftsbedingungen

Integrität und Verlässlichkeit schaffen Vertraue

Allgemeine Beratungsbedingungen

 

Präambel

 

Die nachstehenden allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung WMP Management- & Personalberatung GmbH mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt sie ausdrücklich als für ihn verbindlich an. Darüber hinaus verzichtet er auf die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen. Derartige Geschäftsbedingungen werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

 

 § 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Gegenstand des Vertrages ist die allgemeine Unternehmens- und Personalberatung auf der Basis aktueller Kenntnisse und Erfahrungen.
  1. Die konkrete Ausgestaltung der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Aufgabenbeschreibung.
  1. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise oder des Zeitplans erfordern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

 

 § 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Urheberschutz

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers loyal zu unterstützen. Er schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Insbesondere trägt er Sorge dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Beratungstätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen zur Verfügung stehen und er von allen Vorgängen und Umständen, die den Auftrag berühren, Kenntnis erhält.
  1. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seine Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
  1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen, Berichte, Dateien, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für eigene Zwecke verwendet. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.

 

§ 3 Geheimhaltung

 

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihm im Rahmen des Auftrags zugänglich gemachte Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und aufgrund des Vertrages erbrachte Leistungen vom Auftragnehmer – unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen – elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

 

§ 4 Vergütung

 

  1. Die Höhe der dem Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien gesondert getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts Abweichendes bestimmt wird, verstehen sich alle zu zahlenden Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
  1. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber mindestens eine Verzinsung in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  1. Auslagen, Spesen etc. sind dem Auftragnehmer gegen Vorlage entsprechender Belege gesondert zu vergüten/zu erstatten.

 

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung

 

  1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Parteien.
  1. Mangels abweichender Vereinbarung kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt dann als durchgeführt und ist beendet.

 

§ 6 Gewährleistung

 

  1. Soweit der Auftragnehmer einen konkreten Leistungserfolg schuldet, leistet er für die Dauer von einem Jahr Gewähr für die mangelfreie Leistungserbringung. Der Auftraggeber hat einen etwaigen Mangel unverzüglich zu rügen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
  1. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn und soweit der Mangel auf der unzureichenden und/oder fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers beruht.
  1. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt ferner, wenn der Auftraggeber einen etwaigen Mangel nicht unverzüglich rügt.

 

§ 7  Verzug

 

  1. Gerät der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen. Das gilt nicht, wenn die ausstehenden Leistungen vor Ausübung des Rücktrittsrechts/Kündigungsrechts erbracht worden sind.
  1. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Er behält seinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt möglich.

 

§ 8 Haftung des Auftragnehmers

 

  1. Für andere als durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit entstehenden Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch ihn oder durch einen seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
  1. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
  1. Der Höhe nach beschränkt sich eine mögliche Haftung des Auftragnehmers auf den Gesamtbetrag des Auftragswertes zuzüglich der Leistungen einer auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abzuschließenden Haftpflichtversicherung.
  1. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beträgt ein Jahr.

 

§ 9 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnungsverbot

 

  1. Bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen steht dem Auftragnehmer an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen, Dateien etc. ein Zurückbehaltungsrecht zu.
  1. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, mit Ansprüchen, die ihm aus dem Vertrag oder aus sonstigen Rechtsverhältnissen gegen den Auftragnehmer zustehen, aufzurechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt.

 

§ 10 Abtretungsverbot

 

Der Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers dazu berechtigt, seine aus dem Vertrag gegen den Auftragnehmer resultierenden Ansprüche abzutreten.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten sowie für alle Streitigkeiten, die über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertrages geführt werden, ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

  1. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht